
IPC-Konferenz 2010
In-Prozess-Kontrollen:
Aktuelle Anforderungen - praktische Umsetzungen
16./17. November 2010, Mannheim
Deshalb sollten Sie an dieser Konferenz teilnehmen!
Ziel dieser Konferenz ist es, die praktische Umsetzung der
regulatorischen Anforderungen an In-Prozess-Kontrollen (IPCs) sowohl in
der Wirkstoffherstellung als auch in der Arzneimittelherstellung
(Feststoffbetrieb, Sterilfertigung, Konfektionierung, etc.) aufzuzeigen.
Nach dieser Konferenz sind Sie in der Lage, Umfang und Häufigkeit Ihrer
IPCs mit den vorgestellten Beispielen zu vergleichen und zu bewerten.
Hintergrund
In-Prozess-Kontrollen sind ein notwendiges Instrument zur Überwachung
validierter Herstellungsprozesse und ergänzen die Kontrolle des
Endprodukts. Der EG-GMP-Leitfaden Teil I definiert Inprozesskontrollen
als „Kontrollen im Verlauf der Produktion eines Arzneimittels zur
Überwachung und gegebenenfalls Steuerung des Prozesses, um zu
gewährleisten, dass das Produkt seiner Spezifikation entspricht. Die
Überwachung der Umgebung oder der Ausrüstung kann auch als Teil der
Inprozesskontrolle angesehen werden.“ Und im EG-GMP-Leitfaden Part II
für Wirkstoffhersteller wird dieses Thema noch wesentlich ausführlicher
behandelt, u.a. finden sich folgende Hinweise:
- Kritische Inprozesskontrollen sind schriftlich festzulegen und
von der Qualitätseinheit zu genehmigen
- IPCs können durch qualifiziertes Personal vorgenommen werden,
einschl. Prozessanpassung
- Schriftliche Probenahmepläne
- OOS-Untersuchungen sind normalerweise nicht erforderlich für
IPCs, die zum Zwecke der Prozess-überwachung und –anpassung erfolgen
Auch bei den amerikanischen cGMP-Regelwerken finden sich im 21 CFR
Part 211 im Abschnitt 211.110 ausführliche Angaben zur Probenahme und
Prüfung von In-Prozess-Materialien.
Zielgruppe
Diese Konferenz richtet sich an alle Mitarbeiter in den Bereichen
Qualitätskontrolle, Qualitätssicherung und Produktion, die selbst
In-Prozess-Kontrollen durchführen oder für die IPCs verantwortlich sind.
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